Grundlagen "Neue Rechnungslegung / HGB-Rechnungslegung"
Die Grundlage für die Veränderungen hinsichtlich der Insolvenzfähigkeit und der Rechnungslegung entsprechend der Grundsätze des HGB bildet das Sozialgesetzbuch (SGB). Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) hat der Deutsche Bundestag in seiner 184. Sitzung vom 17. Oktober 2008 im Rahmen dieses Artikelgesetzes, Inhalte des SGB im Bezug auf Insolvenzfähigkeit und Rechnungslegungsvorschriften angepasst. (Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 17. Dezember 2008)
Insbesondere die neuen Regelungen zur Rechnungslegung werden mit dem 1. Januar 2010 ihre Wirkung entfalten.
Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und Auslegung der neuen Vorschriften ist im Laufe des Jahres 2009 noch mit entsprechenden Verlautbarungen bzw. einer Rechtsverordnung zu rechnen. Sobald hierzu valide Informationen vorliegen, werden sie auch an dieser Stelle veröffentlicht werden.
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